Allgemeine Geschäftsbedingungen von der Hundepension
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Beteiligten bindend.
1.Der Hundehalter bleibt während des gesamten Aufenthalt des Hundes in der Pension dessen Eigentümer und Halter.
2. Die Hunde werden während des Aufenthalts in der Hundepension Oersdorf (kurz HOe) artgerecht lt. Tierschutzgesetz gehalten.
2.2 Die Hunde werden (außer auf vorherigen Wunsch) im Wohnbereich, in der Gruppenhaltung gehalten.
Sozial unverträgliche Hunde werden nicht in die Gruppenhaltung aufgenommen, sondern nur in der Einzelhaltung aufgenommen. Diese hat gesonderte Preise.
Die HOe behält sich vor einen betreuten Hund, bei Unverträglichkeiten, aus der Gruppe zu nehmen
Über die Risiken der Gruppenhaltung ist sich der Hundehalter bewusst.
2.3 Der Freilauf wird auf den eingezäunten Geländen der HOe stattfinden.
2.4 Die Fütterung findet separat in den Hundezimmern, oder einzelnen Räumen statt.
Das Futter ist in ausreichender Menge mitzubringen.
2.5 Über Nacht schlafen die Hunde in den dafür vorgesehen Zimmern, je nach Verträglichkeit in der Gruppe oder einzeln.
Schlafgelegenheiten können individuell mitgebracht werden, diese werden bei Abholung ungewaschen wieder mitgegeben. Es können aber auch welche gestellt werden.
Die Schlafgewohnheiten der Hunde werden, wenn möglich, beibehalten.
2.6 bei gewünschter Fellpflege sind die entsprechenden Pflegeutensilien mitzubringen. Bei erhöhten Pflegebedarf wird diese gesondert berechnet. Ggf.wird ein Hundefrisör hinzugezogen. Die Kosten hierfür trägt der Besitzer.
2.7 vor der ersten Aufnahme wird ein Probetag vereinbart. Dieser ist lt. den aktuell gültigen Preisen zu vergüten.
3. Der Halter bestätigt das der Hund frei von Ansteckenden Krankheiten ist. Eine Änderung des des Gesundheitszustandes ist der HOe umgehend mitzuteilen.
Auch ein Verdacht auf eine Erkrankung hat der Halter der HOe vor dem Aufenthalt ausdrücklich mitzuteilen.
3.1Erkrankt der Hund während des Aufenthalts, hat der Halter alle anfallenden Kosten zu tragen (Tierarzt, Quarantäne, mit Behandlung der weiteren Hunde, Transportkosten, Reinigung der Pension, NK ). Der Halter hält Ansprüche von dritten fern.
Die HOe ist bei Erkrankung ermächtigt einen Tierarzt ihrer Wahl aufzusuchen, vorzugsweise den betreuenden Tierarzt, wenn dieses möglich ist. Die HOe wird alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, vom Tierarzt zulassen. Die Kosten hierfür sind vom Halter zu tragen.
Die Fahrt zum Tierarzt wird mit 0,50€/km berechnet.
3.2 Der Halter bestätigt das der Hund aktuell geimpft, präventiv gegen Parasiten (in der letzten Woche vor Aufenthalt) behandelt wurde. Der Impfausweis ist mitzugeben und verbleit während des Aufenthalts in der HOe.
3.3 Der Halter bestätigt das der Hund gültig Haftpflicht versichert ist.
3.4 Verhaltensauffälligkeiten sind vor dem Aufenthalt der HOe mitzuteilen
3.5 Der Hund muß ein sicheres Halsband, mit dessen Marken am Bringtag tragen.
3.6 Besonderheiten in der Fütterung und/oder der Medizinischen Versorgung sind vor dem Aufenthalt anzugeben.
3.7 es werden keine Läufigen Hündinnen aufgenommen. Wenn die Hündin während des Aufenthalts Läufig wird, es zu Deckung der Hündin kommt, hat der Halter keine Ansprüche auf Schadenersatz. Es ist vor dem Aufenthalt anzugeben, ob in diesem Fall die Läufigkeit oder die Trächtigkeit durch den Tierarzt unterbrochen werden soll.
Läufige Hündinnen werden dann in der Einzelhaltung gehalten. Die Kosten hierfür trägt der Halter.
4. Der Hundehalter wird über die Haltung in der HOe vorher eingehend informiert. Dem Halter ist es bewusst, das es in der Gruppenhaltung auch zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren kommen kann.
4.1 Die HOe haftet nicht für Schäden, die durch die Gruppenhaltung entstehen können, solange nicht eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
4.2 Der Halter haftet für alle Schäden die dessen Hund während des Aufenthalts in der HOe verursacht, seien es Sachschäden, Verletzungen anderer Tiere oder Dritter.
4.3 jegliche Verletzung eines Hundes werden dem Tierarzt vorgestellt.
4.4 Der Halter wurde drauf hingewiesen, das er seinen Hund auf eigene Gefahr in die HOe gibt.
4.5 Die HOe haftet nicht für Schäden an mitgebrachten Utensilien.
4.6 Dem Hundehalter ist es Bewusst das die Hunde im Freilauf ohne Leine laufen. Trotz sorgfältiger Betreuung kann es passieren, das ein Hund entläuft. In diesem Fall leitet die HOe alle geeigneten Maßnahmen (z.B aktive Suche, Meldung bei Tasso und der Polizei) ein. Der Halter wird umgehend informiert. Der Halter hat keine Schadensersatzansprüche.
5. Für ein separat gebuchtes Hundetraining gibt es keine Erfolgsgarantie. Die Kosten sind separat zu berechnen.
6. Der Hundehalter gibt der HOe die Erlaubnis Fotos seines Hundes zu erstellen und diese zu veröffentlichen, auch zu Werbezwecken.
7. Der Hundehalter unterschreibt ein verbindliches Buchungsformular für die Reservierung.
7.1 Die HOe ist berechtig die Aufnahme von vorher erkrankten Hunden abzulehnen, ohne das Regressansprüche gestellt werden können. Anfallende Stornierungskosten trägt der Halter.
7.2 Die erste Hälfte der Betreuungskosten sind bei Buchung und die zweite Hälfte bei Abgabe des Hundes zu zahlen.
7.3 Bei Absage bis zu 6 Wochen vor Termin fallen 50% Stornogebühren an. Ab 6 Wochen fallen 100% Stornogebühren an.
7.4 Hol- und Bringtage gelten als ganzer Tag
7.5 Bei unzutreffenden Angaben des Halters wird der Vertrag sofort gekündigt, ein Schadenersatz ist in der Höhe des vereinbarten Betreuungsgeldes zu zahlen.
8. Bei versterben des Hundes, während des Aufenthaltes, wird dieser der Tierkörperverwertung übergeben, wenn vorher nichts anderes vereinbart wurde. Die Kosten trägt der Halter.
9. Wird der Hund nicht am vereinbarten Tag vom Halter oder dessen Beauftragten abgeholt, so wird dieser nach 7 Tagen in die Vermittlung oder in ein Tierheim gegeben. Alle die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind vom Halter zu tragen.
10. Ich bin mit der Speicherung meiner Daten zur internen Verwendung, und ggf Weitergabe an Dritte einverstanden.